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Tariftreue- und Vergabegesetz

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist am 1. Mai 2012 in Kraft getreten und ist bindend für alle öffentlichen Auftraggeber.

Insbesondere sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • die Einhaltung eines vergabespezifischen Mindestlohns
  • die Festlegung von repräsentativen Tarifverträgen im ÖPNV
  • die verbindliche Beachtung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz
  • die verbindliche Beachtung von sozialen Aspekten
  • die Beachtung von Aspekten der Frauenförderung sowie
  • die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze unterhalb des EU-Schwellenwertes aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 3 TVgG NRW)

Grenze bei 500 €

Für Lieferanten, deren Auftragswert je Bestellung unter 500 € netto liegt findet das TVgG-NRW keine Anwendung.

Lieferanten, die Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Lieferaufträge im Wert über 500 € netto pro Bestellung von uns erhalten, bitten wir, sich in der Onlinedatenbank gate 50 zu registrieren und einen sogenannten TVgG-Pass zu erwerben. gate 50 wurde zusammen mit anderen öffentlichen Auftraggebern, der Evosource AG und einer auf das Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei entwickelt.

Diese Datenbank bildet den Nachweisprozess zur Einhaltung des TVgG-NRW elektronisch ab und stellt daher eine Erleichterung für beide Seiten dar.

Für ein Jahr gültig: der TVgG-NRW Pass

Nachdem Sie in der Online-Datenbank Ihre erforderlichen Unternehmensinformationen eingetragen haben, können Sie für jährlich 50 Euro einen „TVgG-NRW Pass“ erwerben, der Ihre Angaben für ein komplettes Jahr registriert. Dieses Vorgehen erleichtert Ihnen die rechtssichere Abgabe der notwendigen Erklärungen und verkürzt Ihren und unseren Bearbeitungsaufwand erheblich. Wir akzeptieren natürlich auch TVgG-Erklärungen, die Sie über eine andere staatlich anerkannte Präqualifizierungsstelle (z. B. PQ VOL) erbracht haben und die auf die entsprechenden Formulare des TVgG zurückgreift.

Natürlich haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, pro Bestellung die TVgG-NRW Nachweise in Papierform zu erbringen. Diese können Sie sich jeweils unter www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvgg-nrw im Bereich Vordrucke im Formularcenter herunterladen und unterschrieben bei uns einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vergabe.nrw.de oder bei den Mitarbeitern der Abteilung Einkauf der Stadtwerke Detmold.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Kundenzentrum

Stadtwerke Detmold GmbH
Rosental 13
32756 Detmold

Telefon 05231 607-101
Fax 05231 607-992
E-Mail

Geschäftsführung, Geschäftskundenvertrieb und Verwaltung

Stadtwerke Detmold GmbH
Am Gelskamp 10
32758 Detmold

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Fax 05231 66043
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In Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten: 0800 607-0201

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