Preise Fernwärmeversorgung
Fernwärme-Arbeitspreise für Wärme bzw. Warmwasser ab dem 01.04.2024
Gültig im Tarif der Kundengruppe FW-TK im Versorgungsgebiet Detmold. Ausgenommen sind Verträge zur Versorgung im Rahmen einer Nahwärmeversorgung und eines Contractings oder Sonderkundenverträge.
Kundengruppe FW-TK | Nettopreis | Bruttopreis |
---|---|---|
bis zum 31. März 2024 (inkl. 7 % MwSt.) | ||
Arbeitspreis Wärme | 11,32 Cent/kWh | 12,11 Cent/kWh |
Arbeitspreis Warmwasser | 13,22 €/m³ | 14,14 €/m³ |
ab dem 1. April 2024 (inkl. 19 % MwSt.) | ||
Arbeitspreis Wärme | 12,32 Cent/kWh | 14,66 Cent/kWh |
Arbeitspreis Warmwasser | 14,38 €/m³ | 17,12 €/m³ |
Bitte beachten Sie, dass die vom Gesetzgeber befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % zum 31.03.2024 beendet wird. Somit berücksichtigen die neuen Bruttoarbeitspreise bereits den neuen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 %. Die Preise wurden auf die 2. Dezimalstelle kaufmännisch gerundet. Die Arbeitspreisänderung mit Wirkung ab dem 1. April 2024 tritt zum Gültigkeitsdatum in Kraft.
Die Abrechnung Ihres Verbrauchs erfolgt mittels der in der vorstehenden Tabelle genannten Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Arbeitspreise werden anhand der Preisänderungsklausel ermittelt, welche zum 1. April 2023 in Kraft getreten ist.
Preisänderungsformel zur Berechnung der Fernwärme-Arbeitspreise
Gültig im Tarif der Kundengruppe FW-TK im Versorgungsgebiet Detmold. Ausgenommen sind Verträge zur Versorgung im Rahmen einer Nahwärmeversorgung und eines Contractings oder Sonderkundenverträge.
Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1134) sowie der aktuellen Anlage 2 zum Fernwärmelieferungsvertrag bzw. zum Vertrag über die Versorgung mit Wärme/Warmwasser, greift seit dem 1. April 2023 die nachfolgende Preisänderungsformel zur Berechnung der Fernwärme-Arbeitspreise.
Maßgeblich für die Höhe der Preise zum 1. April 2024 ist der auf Basis der Durchschnittswerte des Kalenderjahres 2023 der verwendeten Indizes ermittelte Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) von:
Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw): 1,60
Vorheriger AÄFw: 1,47
Abweichung zum vorherigen Änderungsfaktor (in +− %): + 8,13 %
Mittels des vorgenannten Arbeitspreis-Änderungsfaktors Fernwärme (AÄFw) wird der Arbeitspreis Wärme (AP) wie folgt errechnet:
Preisformel gemäß Ziffer 1.2 AP der Anlage 2 |
= 7,70 Cent/kWh x AÄFw |
= 7,70 Cent/kWh x 1,60 | |
= 12,32 Cent/kWh |
Mittels dieses Arbeitspreis-Änderungsfaktors Fernwärme (AÄFw) wird der Arbeitspreis Warmwasser (APWW) wie folgt errechnet:
Preisformel gemäß Ziffer 1.3 APww der Anlage 2 |
= 8,99 €/m³ x AÄFw |
= 8,99 €/m³ x 1,60 | |
= 14,38 €/m³ |
Der o. g. Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) in Höhe von 1,60 basiert auf den folgenden aktuellen Werten der aufgeführten
Indizes (Quelle: www.destatis.de ➝ Genesis Datenbank):
Bezeichnung des Index | Wert |
---|---|
Wärmepreisindex Jahreswert 2023 (Basisjahr 2020) | 166,40 |
Holzindex Jahreswert 2023 (Basisjahr 2015) | 128,60 |
Erdgasindex Jahreswert 2023 (Basisjahr 2015) | 215,40 |
Lohnindex Jahreswert 2023 (Basisjahr 2020) | 106,20 |
Der Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) wurde wie folgt ermittelt:
AÄFw = 0,30 × 166,40/96,60 + 0,30 × 128,60/62,30 + 0,05 × 215,40/102,00 + 0,25 × 106,20/101,70 + 0,10
AÄFw = 1,603 ≈ 1,60
Der Arbeitspreis-Änderungsfaktor Fernwärme (AÄFw) und die Arbeitspreise (AP und APWW) wurden auf 3 Dezimalstellen errechnet und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.