Messstellenbetrieb
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Stadtwerke Detmold GmbH
Am Gelskamp 10
32758 Detmold
Telefon 05231 607-0
messstellenbetrieb@stadtwerke-detmold.de
Mo. – Do. | 08.00 – 16.30 Uhr |
Fr. | 08.00 – 13.00 Uhr |
Messung von Strom
Als Netzbetreiber nimmt die Stadtwerke Detmold GmbH die Aufgaben des Messstellenbetriebes sowie der Messung der gelieferten Energie auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahr, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Strom sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die Messstellenbetriebsgesetz.
Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens für Strom für den Wettbewerb vom 29. August 2008 ist die Durchführung des Messstellenbetriebes sowie der Messung durch einen Dritten auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch den Gesetzgeber ermöglicht worden.
Messung von Erdgas
Als Netzbetreiber nimmt die Stadtwerke Detmold GmbH die Aufgaben des Messstellenbetriebes sowie der Messung der gelieferten Energie auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahr, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Erdgas sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die Messstellenbetriebsgesetz.
Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens für Erdgas für den Wettbewerb vom 29. August 2008 ist die Durchführung des Messstellenbetriebes sowie der Messung durch einen Dritten auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch den Gesetzgeber ermöglicht worden.
Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im Netzgebiet Detmold ist die Stadtwerke Detmold GmbH.
Ausstattung von Messstellen
Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht eine gestaffelte Ausstattungsverpflichtung nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien für den Messstellenbetrieb vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Ausgestattet werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Anlagenleistung. Soweit gem. § 30 MsbG technisch möglich und gem. § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar, kann der grundzuständige Messstellenbetreiber, Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Einbau moderner Messeinrichtungen
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme1 vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden daher weder fernausgelesen, noch senden diese Zählerstände. Für die modernen Messeinrichtungen wurde eine gesetzliche Preisobergrenze festgelegt.
1 Intelligentes Messsystem ist eine über Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie
Messstellenvertrag
Netzentgelte Messstellenbetrieb
- Preisblatt Messstellenbetrieb (Anschlussnetzbetreiber), gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt Messstellenbetrieb (Anschlussnutzer), gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt Messstellenbetrieb, gültig ab 01.01.2018