Vollmacht Versorgerwechsel Strom
Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zu allen Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und / oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.