Wasserpreis
Der Tarif besteht aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Er gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Wasserbedarf. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jeden abgenommenen Kubikmeter (m³). Der Grundpreis ist das Entgelt für die Kosten der Abrechnung, der Zähl- und Messeinrichtung und der Erfassung der Zählerstände.
Preise und Entgelte
Die gerundeten Bruttopreise inkl. der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % stehen in Klammern. Die Abrechnung erfolgt mit den aufgeführten Netto-Preisen zzgl. der gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Es können Rundungsdifferenzen auftreten. Die Arbeitspreise enthalten entsprechend dem Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – WasEG vom 27.01.2004, zuletzt geändert durch Art 13 des Gesetzes vom 08.07.2016 – die entsprechenden Wasserentnahmeentgelte.
Gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. 06. 1980 (BGB I.I, S. 750, 1067, zuletzt geändert durch Art. 8 V v. 11.12.2014 I 2010) stellt die Stadtwerke Detmold GmbH ihren Kunden Wasser zum folgenden Tarif zur Verfügung:
Gültig ab 01.07.2018
Tarif | Arbeitspreis/m³ |
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Detmolder Trinkwasser | 1,55 € (1,66 €) |
Zählergröße (Nenndurchfluss) | Grundpreis/Jahr |
Bis QN 6 (bis 12 m³/h) | 56,00 € (59,92 €) |
QN 10 (bis 20 m³/h) | 109,00 € (116,63 €) |
QN 15 – 40 (bis 80 m³/h) | 137,50 € (147,13 €) |
Für jeden weiteren Wohnungswasserzähler wird jährlich ein Grundpreis von 14,45 € (brutto inkl. 7 % MwSt.) berechnet.