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Stadtwerke Detmold erstatten zuviel gezahlte Umsatzsteuer für Wasser-Hausanschlüsse - 28.04.2009

(vom 28.04.2009)

Der Bundesfinanzhof hat die umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasser-Hausanschlüssen der Wasserlieferung gleichgestellt.

Danach ist das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen in gleicher Höhe wie die "Lieferung von Wasser" zu besteuern und unterliegt damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000.

Privatkunden der Stadtwerke, die in den Jahren 2000 bis 2008 einen Wasserhausanschluss verlegt haben, erhalten die zuviel bezahlte Umsatzsteuer in den nächsten Wochen zurück. Voraussetzung hierfür ist, dass es ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem privaten Bauherren und den Stadtwerken gegeben hat.

"Rund 1000 Kunden der Stadtwerke werden in den Genuss der Rückerstattung kommen", so Unternehmenssprecherin Eva Ellminger. Um die Erstattung zu erhalten, müssen die Kunden, die einen Hausanschluss in dem Zeitraum verlegt haben, einen schriftlichen Antrag bei den Stadtwerken stellen.

Formulare gibt es bei den Stadtwerken am Gelskamp 10 oder im Internet unter www.stadtwerke-detmold.de. Die Anträge werden nach Eingang zügig bearbeitet. Wegen der erwarteten Fülle an Anträgen kann es allerdings eine Wartezeit geben. Über Bauträger erstellte Anschlüsse können nicht berücksichtigt werden.

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