Detmolder Gas-Kunden vom aktuellen BGH-Urteil nicht betroffen - Senkung der Gaspreise im Herbst - 16.07.2009
(vom 16.07.2009)
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass für die Detmolder Gas-Kunden im Bezug auf das aktuelle BGH-Urteil kein Handlungsbedarf besteht. Privatkunden werden von den Stadtwerken ausschließlich im Rahmen eines Grundversorgungstarifes mit Erdgas beliefert.
Ausgenommen von dieser Regelung sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben größere Gewerbekunden und Industriekunden. Mit dieser Kundengruppe haben die Stadtwerke Sonderverträge abgeschlossen, die eine Kopplung an die Heizölpreise vorsehen. Diese Bindung gilt sowohl bei sinkenden als auch bei steigenden Gaspreisen. Somit praktizieren die Stadtwerke schon seit Jahren die aktuell vom Gericht geforderte Klausel.
Dass die Entwicklung der Gaspreise keine Einbahnstraße ist, zeigt die zuletzt getroffene Aussage der Stadtwerke. Voraussichtlich zum 01. Oktober werden die Stadtwerke die Erdgaspreise signifikant senken und gehen davon aus, dass diese Preise dann über die Heizperiode hinweg konstant gehalten werden können. Über die Höhe der Senkung wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im September entscheiden. Hintergrund ist der Preisrückgang beim Heizöl und im weiteren Zuge dann auch beim Erdgas.
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