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19 Gasversorger im Visier der Kartellhüter / Wirtschaftsministerin - 04.05.2010

(vom 04.05.2010)

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW informiert:
Düsseldorf. Gegen 19 Gasversorger in Nordrhein-Westfalen wird die Kartellbehörde im Wirtschaftsministerium des Landes in diesen Tagen Vorermittlungen wegen eines möglichen Preismissbrauchs einleiten. Bei einem landesweiten Preisvergleich während der vergangenen Monate hatten die Kartellhüter des Landes bei diesen 19 Unternehmen auffällig hohe Preise festgestellt.

Die Gasversorger werden jetzt aufgefordert, ihre Preise für die Kartellbehörden sorgfältig zu rechtfertigen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, bzw. sind ihre Erläuterungen für die Kartellbehörde nicht nachvollziehbar, werden Preissenkungen durch die Landeskartellbehörde festgelegt. Möglich ist außerdem ein anschließendes Verfahren wegen Preismissbrauchs.

„Der aktuelle Gaspreisvergleich bestätigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass die Verbraucher konsequent zum jeweils günstigsten Anbieter wechseln. Nur wenn sich die Gaskunden preisbewusst verhalten, erreichen wir mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten. Die Anbieter müssen spüren, dass die Gaskunden mit jedem Cent rechnen. Dann werden die Preise in Zukunft sicher noch marktorientierter gestaltet als bisher." Das erklärte Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute, 4. Mai 2010, in Düsseldorf anlässlich der aktuellen Untersuchung der Landeskartellbehörde. Energiepreisvergleiche sind für jeden Verbraucher problemlos über entsprechende Portale im Internet möglich.

Die Kartellhüter hatten in den Monaten Februar bis April 2010 die Preise von 144 Gasversorgern in Nordrhein-Westfalen verglichen. Dabei waren 19 Unternehmen mit zum Teil besonders hohen Preisen aufgefallen. Preisauffällig ist ein Gasversorger dann, wenn die vom Kunden geforderten Entgelte um mehr als 10 Prozent über den jeweiligen Landesdurchschnittspreisen liegen. Dabei werden nur die reinen Verbrauchspreise miteinander verglichen, also nach Abzug der Konzessionsabgaben und der jeweils genehmigte Netzentgelte, da diese Größen den Unternehmen vorgegeben werden.

Grundlage für diesen Preisvergleich sind dabei Musterhaushalte mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden, 35.000 Kilowattstunden und 90.000 Kilowattstunden, bei denen jeweils der günstigste Gastarif des jeweiligen Grundversorgers berücksichtigt wird.

Folgende Unternehmen waren beim aktuellen Vergleich preisauffällig:

Energieversorgung Beckum GmbH und Co. KG, Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH, Stadtwerke Detmold GmbH, Stadtwerke Dülmen GmbH, Stadtwerke Düren GmbH, Stadtwerke Erkrath GmbH, Gemeindewerke Everswinkel GmbH, Stadtwerke Gescher GmbH, Stadtwerke Gronau GmbH, Stadtwerke Herne AG, Stadtwerke Lübbecke GmbH, MEGA Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH, Energieversorgung Oelde GmbH, Stadtwerke Radevormwald GmbH, Stadtwerke Rees GmbH, SVS-Versorgungsbetriebe GmbH (Vreden), Warendorfer Energieversorgung GmbH (WEV), BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH (Wipperfürth/Wermelskirchen) und Stadtwerke Willich GmbH.

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