Grund- und Ersatzversorgung Strom
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Er ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Für das Netz der allgemeinen Versorgung in dem Konzessionsgebiet der Stadt Detmold wurde folgender Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Detmold GmbH
Am Gelskamp 10
32758 Detmold
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Bedingungen Grundversorgung
Von Grundversorgung wird gesprochen, wenn ein Haushaltskunde mit dem Grundversorger einen Stromliefervertrag abgeschlossen hat. Dieser kann auch dadurch zustande kommen, dass Strom aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird.