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Konditionen Ersatzbelieferung Mittelspannung 2012
Für diesen Stromliefervertrag gelten folgende Lieferbedingungen und Preise: Bei Entnahme von elektrischer Energie aus dem Mittelspannungsnetz (ohne vorliegenden Stromliefervertrag kommt durch die Entnahme ein Ersatzbelieferungsvertrag zustande. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst drei Monate)
| Gültig ab 01. Januar 2012 | Netto-Preise |
|---|---|
| Verbrauchspreis je kWh | 13,00 Cent / kWh |
| Jahresleistungspreis Euro / kWa | 77,98 Euro / kWa |
| Verrechnungspreis Niederspannungsmessung Euro / Jahr | 555,22 Euro |
| Verrechnungspreis Mittelspannungsmessung Euro / Jahr | 732,37 Euro |
*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten.
Stromentgelt bei Ersatzbelieferung Gewerbe & Industrie in Mittelspannung mit ¼ h-Leistungsmessung
Das Stromentgelt wird errechnet aus
- dem Arbeitspreis *
- Jahresleistungspreis *
- dem Verrechnungspreis *
* Netzentgelte sind in den Preisen enthalten.
Zu den genannten Arbeitspreisen werden noch die folgenden Preisbestandteile hinzugerechnet:
- Mehrbelastungen aus dem EEG: 3,592 Cent/kWh (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Mehrbelastungen aus dem KWK-G: 0,002 Cent/kWh (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz)
- Aufwendungen nach § 19 Absatz 2 StromNEV: 0,151 Cent/kWh (Stromnetzentgeltverordnung)
- Stromsteuer: 2,05 Cent/kWh
Auf alle Beträge wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.