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Konditionen Ersatzversorgung Niederspannung 2012
Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher aus dem Niederspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung endet mit Vertragsschluss mit einem Lieferanten, spätestens nach drei Monaten.
In die Ersatzversorgung fallen somit auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh beträgt.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung mit Strom im Rahmen der Ersatzversorgung sind untenstehend aufgeführt. Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der StromGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.
| Gültig ab 01. Januar 2012 | Netto-Preis |
|---|---|
| Arbeitspreis je kWh | 13,00 Cent / kWh |
| Jahresleistungspreis Euro / kWa | 95,73 Euro / kWa |
| Verrechnungspreis Niederspannungsmessung Euro / Jahr | 555,22 Euro / Jahr |
*Die gemessene Wirkleistung bestimmt sich über eine Messperiode von 15 Minuten.
Stromentgelt bei Ersatzversorgung Gewerbe & Industrie in Niederspannung mit ¼ h-Leistungsmessung
Das Stromentgelt wird errechnet aus
- dem Arbeitspreis *
- Jahresleistungspreis *
- dem Verrechnungspreis *
* Netzentgelte sind in den Preisen enthalten.
Zu den genannten Arbeitspreisen werden noch die folgenden Preisbestandteile hinzugerechnet:
- Mehrbelastungen aus dem EEG: 3,592 Cent/kWh (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Mehrbelastungen aus dem KWK-G: 0,002 Cent/kWh (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz)
- Aufwendungen nach § 19 Absatz 2 StromNEV: 0,151 Cent/kWh (Stromnetzentgeltverordnung)
- Stromsteuer: 2,05 Cent/kWh
Auf alle Beträge wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.