Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Die tatsächlichen Entnahmen der Letztverbraucher, die nach dem vereinfachten Verfahren (Standardlastprofil) beliefert werden, weichen von der Prognose in Menge, wieviel entnommen wurde, und Zeit, wann entnommen wurde, ab.
Der Netzbetreiber führt für diese Abweichungen über alle Letztverbraucher, die nach dem vereinfachten Verfahren (Standardlastprofil) beliefert werden, einen Differenzbilanzkreis.
Ergebnis der Differenzbilanzierung nach § 12 Abs. 3 StromNZV für das Verteilungsnetz
Entgelt für Jahresmehr/-mindermengen
Abrechnung von Mehr- und Mindermengen erfolgt gemäß § 13 Absatz 3 StromNZV
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge.
Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber.
Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis.
Dieser Preis ist auf der jeweiligen Internetseite des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen zu veröffentlichen.
- Preise Mehr- und Minderabrechnung
- VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -mindermengen“
Stand 31.12.2022 (Kalenderjahr 2022)